Langenscheidt verteidigt seine Farbe „Gelb“


Die Farbe „Gelb“ ist seit fast 60 Jahren charakteristisch für Langenscheidt Wörterbücher
und andere Sprachprodukte des Verlages und darf nicht von Wettbewerbern genutzt werden.
So urteilte heute der Bundesgerichtshof im Farbmarkenstreit zwischen dem Langenscheidt
Verlag und dem amerikanischen Anbieter Rosetta Stone.

Rosetta Stone hatte einen ähnlichen Gelbton auf Webseiten, Produktverpackungen und
Werbemitteln verwendet. Der Langenscheidt Verlag hatte schon 2012 vor dem
Oberlandesgericht Köln wegen Verletzung seiner Markenrechte geklagt und
Recht bekommen. Rosetta Stone ging in die Revision, aber der BGH entschied nun,
dass Wörterbücher und Sprachlernsoftware für den Verbraucher zum Verwechseln ähnlich seien.